93. Wer bezahlt den Bevollmächtigten?

Diese sehr wichtige Frage sollten Sie schon in der Vorsorgevollmacht regeln. Wir haben hier kein gerichtliches Verfahren bei dem die Zahlung geregelt ist. Die Bezahlung ist völlig offen. Sie sollten hier eine Lösung in der Vollmacht vornehmen.

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