91. Kann der Bevollmächtigte gegen den ihm vorgesetzten Kontroll- oder Auftragsbetreuer Beschwerde einlegen?

Nein. Gegen die Einsetzung eines Vollmachtsbetreuers hat der Bevollmächtigte kein eigenes Beschwerderecht (OLG Stuttgart, FamRZ 1995, S. 427). Begründet wird dies damit, dass der Kontrollbetreuer die Rechte des Bevollmächtigten nicht einschränkt, was allerdings sicherlich dann nicht der Fall ist, wenn es zum Widerruf der Vollmacht durch den Kontrollbetreuer kommt.

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