Haben Sie Bedenken gegenüber der Person, die Sie bevollmächtigen wollen und wünschen Sie, dass diese Person einer ständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt, dann empfiehlt es sich, eine Betreuungsverfügung aufzusetzen, in der nur ein Vorschlag für die Person des Betreuers angeordnet wird. In diesem Fall empfiehlt sich aber, sich schon bei Gericht den Namen der Betreuer geben zu lassen, die in Frage kämen, und vorher schon Kontakt mit den künftigen Betreuern, die Sie wünschen, aufzunehmen, damit Sie sich den entsprechenden Betreuer, der Ihnen sympathisch ist, aussuchen können.
Denken Sie aber immer daran, dass der vom Gericht eingesetzte Betreuer, den Sie vorher nicht kannten, eine für Sie völlig fremde Person ist und oft auch in heiklen medizinischen und intimen Fragen Entscheidungen treffen soll, die Sie sich sicher lieber einer Person Ihres Vertrauens übertragen würden. Zumindest sollten Sie regeln, ob die Betreuungsperson weiblich oder männlich ist.