79. Muss bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht auch noch bei Entscheidungen, die im medizinischen Bereich liegen, das Gericht eingeschaltet werden?

Wenn Todesgefahr besteht, die Gefahr eines schweren, länger andauernden gesundheitlichen Schadens droht oder wenn es sich um einen Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme handelt, muss der Bevollmächtigte für eine medizinische Behandlung, die er anordnet, einen Antrag an das Vormundschaftsgericht stellen, um die Genehmigung hierfür zu erhalten. Die Entscheidung trifft der Vormundschaftsrichter.

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