75. Eine ärztliche schwerwiegende Behandlung steht an – Sie sind nicht mehr geschäftsfähig: wer entscheidet?

Weder Eltern, Ehepartner, noch volljährige Kinder sind automatisch Stellvertreter. Soweit keine wirksame privatschriftliche Vorsorgevollmacht errichtet wurde, muss das Gericht einen Stellvertreter des Patienten berufen. Wer in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung steht, in der der Betroffene versorgt wird, darf juristische Stellvertretung wegen Interessenkonflikte nicht übernehmen (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB, § 1897 Abs. 3 und 5 BGB). Dies gilt auch für die behandelnden Ärzte oder Mitarbeiter eines Pflegeteams.

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