71. Ab wann soll die Vollmacht wirksam werden?

Dies ist ein sehr großes Rechtsproblem. Ich halte viele Vollmachten für schlecht, weil sie erst dann wirksam werden, wenn aus medizinischen Gründen der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Ob dieser Zustand eingetreten ist, müsste dann letztendlich wieder der Richter prüfen.
Meiner Ansicht nach gibt es nur einen einzigen Weg, nämlich die Vollmacht sofort wirksam werden zu lassen. Man kann sich absichern, indem man die Vollmacht nicht dem Bevollmächtigten sofort aushändigt, sondern einer dritten Vertrauensperson, die erst dann die Vollmacht aushändigt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Sache selbst zu regeln.

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