70. Soll man regeln, welche Geldmittel die bevollmächtigte Person für ihre Tätigkeit erhalten soll?

Ich halte es für richtig, dass man auf der einen Seite den Aufwendungsersatz festlegt, also dass gewisse Ausgaben auf jeden Fall ersetzt werden, und dass man auch entweder einen gewissen Stundensatz oder ein Entgelt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Vollmacht festlegt.

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