7. Man hört immer wieder, dass ein Antrag auf Betreuung von Nachbarn, Pflegeheimen oder auch Angehörigen oder Ehepartnern gestellt werden kann. Haben diese ein Antragsrecht?

Die vorgenannten Personen haben alle kein Antragsrecht, einen Betreuer zu bestellen. Äußerungen dieser Personen sind lediglich als Anregung zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens zu werten. Letztendlich ist aber wichtig, dass auch auf Anregung völlig unbeteiligter und nichtverwandter Dritter das Betreuungsverfahren eingeleitet werden kann. Somit ist es von großer Bedeutung, sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern.

Themen
Alle Themen anzeigen