68. Soll die Vollmacht an eine Bedingung geknüpft sein, also beispielsweise, dass sie erst wirksam wird, wenn der Vorsorgefall eintritt?

Nein, ich halte dies für einen ganz schweren Fehler, der leider auch in manchen Formularen, die in der Öffentlichkeit kostenfrei angeboten werden, enthalten ist. Die Vorsorgevollmacht hat nur dann einen Sinn, wenn sie sofort einsetzbar ist. Auf der anderen Seite haben viele Menschen auch Angst, einer Person ihres Vertrauens sofortige Vollmacht zu erteilen, die letztendlich auch zu einem Missbrauch führen kann. Man kann dies jedoch verhindern, indem man beim Hausarzt oder Rechtsanwalt die Vollmacht hinterlegt und diesen bittet, sobald das entsprechende Attest des Vertrauensarztes über das Bestehen des Vorsorgefalles vorliegt, die Vollmacht auszuhändigen.

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