In unserer Mustervollmachtserklärung ist auch eine Bevollmächtigung bezüglich der Bankkonten enthalten. Wir entwickelten allerdings ein Zusatzblatt, das von der Bank gegengezeichnet werden muss, damit sofort klar wird, dass die Bank die Vollmacht nach außen anerkennt. Manche Banken verlangen eigene Vollmachten.
Auf jeden Fall ist dringend zu raten, im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht zu klären und sich zu vergewissern, dass die Bank die Vollmacht anerkennt bzw. dass die Bank aufgrund eines eigenen Vollmachtsformulars bestätigt, dass der Bevollmächtigte handeln kann. Hier herrschen auch im Bankenbereich unverständliche Unsicherheiten. Wir haben erst vor kurzem einen Fall erlebt, bei dem aufgrund einer Vorsorgevollmacht ein Bankangestellter der Tochter einer älteren Dame, die zum Betreuungsfall wurde, riet, sofort ein Betreuungsverfahren einzuleiten, weil der Bankangestellte die Inhalte der Vorsorgevollmacht überhaupt nicht verstanden hatte.
Deswegen nochmals: Lassen Sie sich von der Bank die Wirksamkeit der Bevollmächtigung im Hinblick auf Konten, Depots und ähnliches bestätigen.