Aus der Bundestagsdrucksache 11/4528, 122 ergibt sich deutlich, dass der Gesetzgeber die Vorsorgevollmachten als Regelung anstelle der Betreuung gewünscht hat.
Aus der Bundestagsdrucksache 11/4528, 122 ergibt sich deutlich, dass der Gesetzgeber die Vorsorgevollmachten als Regelung anstelle der Betreuung gewünscht hat.