In einem derartigen Fall sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden, der dabei hilft, die mögliche Vollmacht inhaltlich zu erklären. Sie können sich auch an einen Betreuungsverein oder eine Betreuungsbehörde des Landkreises (Landratsamt) wenden.
Die Betreuungsbehörde des Landkreis bzw. ein Betreuungsverein soll zwar vom Gesetz her nur über Vorsorgevollmachten informieren bzw. die Aufklärung und Beratung der Vollmachten fördern, sie sind allerdings auch befähigt, hier Hilfe zu leisten.