Der einzelne Bürger sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung alleine vorbereiten, weil er automatisch in das Gerichtsverfahren des Betreuungsverfahrens hineingezogen wird. Die Vorsorgevollmacht muss inhaltlich so ausführlich sein, dass in dem Augenblick, in dem der Betroffene nicht mehr handeln oder seine Wünsche äußern kann, klar ist, wie der künftig Versorgte leben will. Es sollte auch ein Hinweis enthalten sein, dass auch, falls die Vorsorgevollmacht unwirksam ist, der Bevollmächtigte Betreuer sein soll.