58. Hängt die Wirksamkeit der Vollmacht davon ab, ob die bevollmächtigte Person zustimmte?

Die bevollmächtigte Person muss der Vollmacht nicht zustimmen. Die Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung, deren Wirksamkeit nicht von der Übernahme des Vollmachtsauftrages abhängig ist.

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