56. Ist die Vollmacht unwirksam, wenn der Vollmachtgeber seine Geschäftsunfähigkeit später durch Krankheit oder andere Leiden verliert?

Nein. Die Geschäftsunfähigkeit beim Vollmachtsgeber, die nach Erteilung der Vollmacht eintritt, hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Vollmacht (§ 168 S. 1, § 672 Abs. 2 BGB).

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