Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann ein Betreuer ausgewechselt werden. Ein wichtiger Grund für ein Betreuerwechsel kann dann vorliegen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer gestört ist und der Betroffene aus diesem Grund eigenständig und ernsthaft einen anderen Betreuer wünscht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, AZ: 3Z BR 143/04, Betreuungsrechtliche Praxis 2005, 148).