43. Bedeutet die Einsetzung eines Betreuers automatisch, dass der Betreute keine Post mehr lesen kann?

Automatisch liegt ein Postleseverbot nicht vor. Es kann allerdings dem Betreuer durch das Gericht im Betreuungsbeschluss das Recht des Öffnens und des Anhaltens der Post übertragen werden, was sehr oft vorkommt.
Im Klartext bedeutet dies, dass der Betreute dadurch die Möglichkeit verliert, sich nach außen zu äußern. So wird durch die Entscheidung eines fremden Richters, der die Wünsche des Betreuten nicht kennt, unglaublich in die Grundrechte des Betreuten eingegriffen.

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