Nein. Die Betreuung bzw. die Anordnung der Betreuung muss vom Gericht nach einer bestimmten Frist geprüft werden. Die längste Frist beträgt fünf Jahre.
Nein. Die Betreuung bzw. die Anordnung der Betreuung muss vom Gericht nach einer bestimmten Frist geprüft werden. Die längste Frist beträgt fünf Jahre.