31. Was sind Betreuungsvereine?

Unter Betreuungsvereinen versteht man staatlich anerkannte Vereine, denen vom Gesetz eine wichtige Rolle zugewiesen wurde. Die Vereine beschäftigen hauptamtliche Mitarbeiter, beispielsweise Sozialarbeiter. Diese führen in eigenem Namen Betreuungen als „Vereinsbetreuer“ durch. Betreuungsvereine sollen zudem ehrenamtliche Betreuer gewinnen und in ihre Aufgaben einführen, sie fortbilden und beraten. Sie sollen auch über die Möglichkeit der Erstellung von Vorsorgevollmachten informieren; genauso wie bei der Betreuungsbehörde (siehe § 1908f BGB, § 4 BtBG).

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