29. Ist es richtig, dass der Betreuer bei Arztbesuchen, soweit dem Betreuer die Entscheidung über die ärztliche Versorgung übertragen wurde, anwesend sein muss?

Ja. Auch hier sieht man wieder, wie wichtig es ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um dem Bevollmächtigten die Anwesenheit beim Arztbesuch zu ermöglichen. Hat man die Vorsorgevollmacht vergessen, muss man damit rechnen und teilweise zu Recht, dass der Betreuer bei Arztbesuchen anwesend ist. Gerade damit Ärzte nicht vorschnell die Einwilligung eines Betreuten unterstellen, sollte der Betreuer bei Behandlungsgesprächen anwesend sein. Diese „legalen“ Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht des Betreuten wirken umso schwerwiegender, wenn der Betreuer nicht das gleiche Geschlecht hat, wie der Betreute und es um geschlechtsspezifische Leiden geht.

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