2. Ist es richtig, dass das Betreuungsrecht zu einer Kostenexplosion führte?

Nicht das Betreuungsrecht, sondern die Zunahme der Betreuungsfälle führte zu einer Kostenexplosion. In Niedersachen sind beispielsweise die Aufwendungen aus der Landeskasse 1992 von 1 Mio. DM im Jahre 2001 auf 80 Mio. DM angestiegen (Betreuungsrecht Praxis 2004, S. 3). Der Gesetzgeber hätte diese Kostenexplosion verhindern können, indem er die Bevölkerung in seriöser Weise auf die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht aufmerksam macht. Die derzeitige Information über die Vorsorgevollmacht ist nicht nur unzureichend, sondern unglaublich schlecht. Man geht davon aus, dass 90 % der Bevölkerung den Sinn einer Vorsorgevollmacht nicht kennen. Es wird heftig über die Kostenexplosion diskutiert. Man versucht, eventuell auch die Rechtspfleger noch stärker einzubinden. In den Gerichten werden im Betreuungsbereich immer weniger Rechtspfleger beschäftigt, obwohl die Zahl der Betreuungsfälle immer stärker anwächst.

Die Problematik liegt allerdings darin, dass gerade diese Mängel zeigen, dass ein Gesetz untauglich ist, wenn die Bevölkerung es nicht kennt. Zwischenzeitlich bildeten sich einige Privatorganisationen, welche die Möglichkeit einer Hinterlegung der Vorsorgevollmacht geben. Allerdings sind auch diese keine Hilfe für Mängel, die das Gesetz bewirkt, weil die meisten Bundesbürger diese Privatorganisationen überhaupt nicht kennen. Das ist ein unglaublicher Rechtszustand, der mit dem Gesetz erreicht wurde.

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