139. Wie entscheidet bei schwierigen Fragen, beispielsweise, ob bei einwilligungsunfähigen Patienten Therapiebegrenzungen geboten sind, das Gericht im Zweifelsfall?

Im Zweifelsfall gilt das rechtlich dogmatisch und ethisch grundsätzlich unstrittige Prinzip des „in dubio pro vita“ (im Zweifel wird immer für das Leben entschieden).

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