Im Zweifelsfall gilt das rechtlich dogmatisch und ethisch grundsätzlich unstrittige Prinzip des „in dubio pro vita“ (im Zweifel wird immer für das Leben entschieden).
Im Zweifelsfall gilt das rechtlich dogmatisch und ethisch grundsätzlich unstrittige Prinzip des „in dubio pro vita“ (im Zweifel wird immer für das Leben entschieden).