Diese Frage ist umstritten. Die Mehrheit der Juristen neigt dazu sich bei Therapiebegrenzungen, die unter intensivmedizinischen oder palliativmedizinschen Gesichtspunkten unstrittig und indiziert sind, der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht zu unterwerfen. Bekannt ist, dass ein Großteil der Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte negativ ausfallen.