133. Im März 2003 fällte der BGH eine sehr wichtige Entscheidung durch Beschluss, die in der Diskussion über die Patientenverfügung immer wieder zitiert wird. Welchen Kernsatz hatte diese Entscheidung?

Der Kernsatz der Entscheidung ging dahin, dass der Bundesgerichtshof eine Zurückweisung einer lebenserhaltende ärztliche Behandlung durch einen Betreuer dann erlaubt, wenn einem ganz klaren Willen, der durch den Patienten in der Patientenverfügung zum Ausdruck gekommen ist, gefolgt wird, die Krankheit einen irreversiblen Verlauf nahm und der Tod auf jeden Fall eintreten wird.

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