Die Weltgesundheitsorganisation hat die Palliativmedizin wie folgt definiert:
Palliativmedizin ist die aktive, umfassende Betreuung und Behandlung schwerstkranker Patienten mit einer nichtheilbaren progredienten Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern (siehe hier auch Prof. Dr. Christof Müller-Busch Aufsatz „Patientenautonomie am Lebensende“ (Palliativ-Medizinischer Rechtspraxis 2 2005, S. 53).