12. Wer ist Berufsbetreuer?

Seit 1. September.1999 wird als Berufsbetreuer bezeichnet, wer mehr als 10 Betreuungen führt oder mindestens 20 Wochenstunden für seine Betreuertätigkeit aufwendet
(§ 1896 Abs. 1 Satz 4 BGB).

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