Ich halte vorformulierte Patientenverfügungen nicht für ausreichend. Sicherlich können vorformulierte Patientenverfügungen Hinweise darauf geben, was man regeln kann. Die Regelungen selbst sollten mit dem Hausarzt oder einem kompetenten Arzt durchgesprochen werden, der auch die Reichweite der niedergelegten Wünsche erläutert.