110. Welchen Inhalt soll die Patientenverfügung haben?

Folgenden Inhalt sollte die Patientenverfügung haben:

1.    Sie sollten in einer Patientenverfügung darlegen, wie weit Sie über Ihren gesundheitlichen Zustand aufgeklärt werden wollen, insbesondere auch für den Fall, dass keine Heilungsaussicht besteht.

2.    Die Patientenverfügung sollte Inhalte zur Schmerztherapie enthalten, auch falls die intensive Schmerztherapie Ihre geistige Wachheit beeinträchtigt.

3.    Sie sollte auf jeden Fall auch Hinweise darüber enthalten, wie weit Sie, falls Sie unheilbar erkrankt sind, insbesondere bei unheilbarer Hirnschädigung, an eine Apparatemedizin angeschlossen werden wollen.

4.    Wichtig ist meiner Ansicht auch, dass in der Patientenverfügung aufgenommen ist, welche Art von Medikamenten Sie wünschen. Das ist besonders wichtig bei einer Krebserkrankung. Wollen Sie eine Herauszögerung durch Chemotherapie, falls die Erkrankung unheilbar ist und durch sie die wesentlichen Organe zerstört werden.

5.    Die Frage, ob ein Arzt oder mehrere Ärzte für die Entscheidungen zur Behandlung hinzugezogen werden sollen und früherer Krankheiten sollte aufgenommen werden, damit die Ärzte bei der Behandlung wissen, wie das Gesundheitsbild ist.

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