104. Ist es empfehlenswert, zusammen mit der Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung zu errichten?

Zunächst muss man erklären, was eine Patientenverfügung ist. In einer Patientenverfügung, die oftmals auch mit der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verwechselt wird, sollen ausschließlich Hinweise gegeben werden, wie der Patient im Notfall behandelt werden will, und zwar insbesondere in der Situation, in der es auf sein Lebensende zugeht. Die Patientenverfügung ist also auch für den Arzt, für einen etwaigen Betreuer oder für einen Bevollmächtigten der Leitfaden, wie der Patient oder der Vollmachtgeber sich die ärztliche Behandlung im Sterbeprozess vorstellt.
Gerade in dem Falle, in dem die Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers eintritt, muss die Person, die anstelle des Erkrankten nunmehr Entscheidungen trifft, wissen, welche Wünsche der Betroffene geäußert hätte.

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