103. Ab welchem Alter ist überhaupt eine Vorsorgevollmacht zulässig?

Ab dem 18. Lebensjahr ist man in Deutschland volljährig und ab diesem Zeitpunkt besteht die Gefahr, dass, wenn die Voraussetzungen aufgrund eines Krankheitsbildes oder einer Behinderung vorliegen, unter Umständen ein Betreuer, entweder auf eigenen Antrag oder auf Anregung, bestellt werden kann. Bis zum 18. Lebensjahr wird der Mensch durch seine Eltern, einen Elternteil oder durch einen Vormund vertreten.

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