101. Soll man seine höchstpersönlichen Angelegenheiten auch in der Vorsorgevollmacht regeln, zum Beispiel wie man ärztlich behandelt werden will, welche Krankheiten man hatte, wem man welche Geschenke machen will, wie man leben will und ähnliches?

Im Rahmen einer einfachen Vorsorgevollmacht ist es empfehlenswert, alles zu regeln. Im Hinblick auf das Problem, dass die Vollmachten bei Behörden, Banken und so weiter vorgelegt werden müssen, empfiehlt sich gegebenenfalls auch eine Ergänzung zu der Vorsorgevollmacht, die ebenfalls gegengezeichnet werden muss, und in der die höchstpersönlichen Regelungen getroffen werden. Insbesondere die Art und Weise wie und wo (!) man Leben will, falls man die entsprechenden Wünsche nicht mehr äußern kann!

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