Im Rahmen einer einfachen Vorsorgevollmacht ist es empfehlenswert, alles zu regeln. Im Hinblick auf das Problem, dass die Vollmachten bei Behörden, Banken und so weiter vorgelegt werden müssen, empfiehlt sich gegebenenfalls auch eine Ergänzung zu der Vorsorgevollmacht, die ebenfalls gegengezeichnet werden muss, und in der die höchstpersönlichen Regelungen getroffen werden. Insbesondere die Art und Weise wie und wo (!) man Leben will, falls man die entsprechenden Wünsche nicht mehr äußern kann!