Grundsätzlich können jeder bevollmächtigt werden, sowohl Familienmitglieder, Bekannte als auch ein Arzt oder ein Anwalt. Wichtig ist dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dieser Person besteht.
Grundsätzlich können jeder bevollmächtigt werden, sowohl Familienmitglieder, Bekannte als auch ein Arzt oder ein Anwalt. Wichtig ist dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dieser Person besteht.