Vorsorgevollmacht und Besuchsrecht

Wenn eine Mutter eines volljährigen Kindes, die über eine Vorsorgevollmacht verfügt, das Krankenhaus, in dem das Kind aufgrund eines Unfalles intensivmedizinisch behandelt wird, anweist, dem Vater des Kindes den Besuch zu untersagen, kann der Vater unter bestimmten Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung gegen die Mutter durchsetzen. Mit dieser einstweiligen Verfügung kann das Besuchsrecht des Vaters wieder hergestellt werden.
AG Ellwangen, Beschluss v. 16.05.2014, AZ 2 C 221/14

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