Vorsorgevollmacht – Kosten des Vollmachtnehmers

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der Privatautonomie und (abgesehen von Genehmigungsanforderungen für besondere Maßnahmen) frei von staatlicher Verantwortung und Reglementierung. Dies bedeutet im Gegenzug aber auch, dass eine Kostenerstattung für die Tätigkeit des Bevollmächtigten durch die Staatskasse nicht in Frage kommt.

Bei der gesetzlichen Betreuung dagegen ist die pauschale Vergütung, bzw. die Erstattung einer Aufwandspauschale sowohl für Berufs- als auch für ehrenamtliche Betreuer gesetzlich geregelt. Auch in diesen Fällen müssen die Kosten vom Betreuten jedoch dann selbst getragen werden wenn er vermögend ist. Die Kosten des Betreuungsverfahrens werden nur dann von der Staatskasse übernommen, wenn der Betreute mittellos ist. Aus diesem vom Gesetzgeber bewusst so gestalteten pauschalen Vergütungssystem resultiert ein von uns vielfach kritisiertes Ungleichgewicht der Lastenverteilung und die Unmöglichkeit der Qualitätssicherung in der Betreuungsarbeit.

12.09.2019

Themen
Alle Themen anzeigen