Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Der Unterzeichner empfiehlt dringend die Patientenverfügung nicht getrennt von der Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen, was oftmals auch Berater empfehlen, die die Praxis nicht kennen.

In der Praxis sind Fälle bekannt geworden, bei denen der Bevollmächtigte seine Vollmacht und die Patientenverfügung vorlegte und der Arzt auf Hinweise des Vollmachtgebers nicht reagierte. In der Praxis hören wir immer wieder, dass Ärzte sagen: "Wenn sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben, dann hat der Bevollmächtigte praktisch nichts zu sagen, sondern der Arzt kann nach der Patientenverfügung vorgehen."

Es empfiehlt sich daher, Regelungen in der Vorsorgevollmacht über die Patientenverfügung aufzunehmen.

Es empfiehlt sich auch, Regelungen aufzunehmen, wann welche Entscheidung vorrangig ist.

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