Es könnte ein Problem bei der Vorsorgevollmacht auftauchen, wenn der Wohnort des Vollmachtnehmers beispielsweise 500 km von dem Vollmachtgeber entfernt ist. In so einem Fall besteht die Gefahr, dass die Vorsorgevollmacht über eine Kontrollbetreuung entzogen wird, weil sie nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Aus diesem Grund sollte man in die Vollmacht auch unbedingt den Vermerk aufnehmen, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht auch wahrnehmen kann, wenn er weiter entfernt wohnt.