Um sich selbst und auch die Familie möglichst gut abzusichern, ist es in vielen Fällen besonders wichtig, das betriebliche Vermögen vom Privatvermögen zu trennen. Um dies zu erreichen, kann es beispielsweise notwendig sein, das Unternehmen schnell in eine haftungsbeschränkte Form umzuwandeln (GmbH). Dies kann nur dann in der gebotenen Kürze geschehen, wenn durch eine Vollmacht, die eine solche Regelung enthält, ein Bevollmächtigter sofort dazu berechtigt ist und nicht erst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss, in dessen Verlauf der erst noch zu bestellende Betreuer sich der Sache annimmt.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bevollmächtigte durch die Vollmacht natürlich in die Lage versetzt werden muss, schnell zu handeln. Dazu gehört, dass die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht sofort eintritt und nicht an Bedingungen geknüpft wird, die womöglich erst noch bewiesen werden müssen (z. B. ein ärztliches Gutachten über die Geschäftsunfähigkeit). Außerdem sollte die Verwaltung des Unternehmens so organisiert sein, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall sofort alle wichtigen Unterlagen und wesentlichen Dokumente finden kann, damit er die Firma auch tatsächlich für die Dauer der Vertretung führen kann.
Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin