Manche Vollmachtgeber bestellen neben dem Bevollmächtigten noch einen Überwachungsbevollmächtigten. Hintergrund oder Umfang der Tätigkeit des Überwachungsbevollmächtigten ist dann, dass die Rechte des Vollmachtgebers im Bezug auf die Vollmacht und das zugrundeliegende Rechtsverhältnis im Namen des Betroffenen geltend gemacht werden sollen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, den vom Gericht einzusetzenden Kontrollbetreuer zu verhindern.