Immer wieder kommt es im Betreuungsverfahren vor, dass jemand schnell eine Vorsorgevollmacht erstellt, um das Betreuungsverfahren zu verhindern. Die Vorsorgevollmacht kann aber eventuell daran scheitern, dass der Bevollmächtigte nicht mehr in der Lage ist, die Tätigkeiten des Bevollmächtigten ausreichend zu überwachen. OLG Hamm, Betreuungsrecht Praxis 2001, Seite 870.