Werden Medikamente verabreicht, die den Vollmachtgeber in einen Dämmerzustand verfallen lassen, so ist für eine derartige Behandlung, auch wenn der Bevollmächtigte diese genehmigt, die Genehmigung durch das Betreuungsgerichts notwendig.
Werden Medikamente verabreicht, die den Vollmachtgeber in einen Dämmerzustand verfallen lassen, so ist für eine derartige Behandlung, auch wenn der Bevollmächtigte diese genehmigt, die Genehmigung durch das Betreuungsgerichts notwendig.