Konflikte innerhalb der Familie – Schwarze Schafe unter den Bevollmächtigten

Immer häufiger wird uns in letzter Zeit von Betroffenen und Angehörigen darüber berichtet, in welch vielfältiger Weise die Befugnisse aus Vorsorgevollmachten missbraucht werden. Dieser Missbrauch durch Bevollmächtigte findet nicht nur gegenüber den Vollmachtgebern, sondern auch gegenüber den (anderen) Angehörigen statt. Es handelt sich dabei bei Weitem nicht nur um Zuwiderhandlungen in finanziellen Angelegenheiten. Umfassend Bevollmächtigte nutzen ihre falsch verstandene Handlungsmacht in widerrechtlicher Weise auch dazu aus, z. T. schon lange bestehende familiäre Konflikte auf dem Rücken der – inzwischen vielfach wehrlosen – Vollmachtgeber auszutragen.

Dabei ist die Bandbreite der Schikanen nach Berichten, die der Kester-Haeusler-Stiftung bekannt werden, sehr groß.

Vielfach geht es darum, den Vollmachtgeber zunächst soweit zu isolieren, zu beeinflussen oder gar zu bedrohen, dass er selbst überhaupt nicht mehr weiß, was er glauben soll. Dadurch entschließen sich Vollmachtgeber oft dazu – vermeintlich aufgrund ihrer eigenen Willensentscheidung – ein bestimmtes Verhalten des Bevollmächtigten gegenüber sich selbst und gegenüber Angehörigen zu tolerieren. Zu einer objektiven Analyse oder zur Durchsetzung eines klärenden Gesprächs sind die Betroffenen oft nicht mehr in der Lage. Gegenüber einem zu allem entschlossenen Bevollmächtigten befindet sich ein gesundheitlich angeschlagener Vollmachtgeber ohne Unterstützung „von außen“ auf verlorenem Posten.

1.

Hervorstechendes Beispiel dafür ist die Erteilung von Besuchsverboten gegenüber Angehörigen. Mit der Behauptung, persönliche Kontakte wären eine Gefahr für den (oft bettlägerigen und pflegebedürftigen) Vollmachtgeber sollen Angehörige mit damit verbundener Drohung, sofort die Polizei zu verständigen, ferngehalten werden. Wer einmal versucht hat, sich über ein „Verbot“ eines Bevollmächtigten hinwegzusetzen, den Betroffenen trotzdem besucht und anschließend von mehreren Polizisten aufgefordert wird, die Wohnung zu verlassen, wird sich überlegen, ob er sich dieser Situation noch einmal aussetzt.

Dieses missbräuchliche Verhalten wird übrigens auch dann praktiziert, wenn die Betroffenen in Pflegeheimen untergebracht sind. Es ist äußerst bedenklich und nicht nachvollziehbar, wie widerstands- und empathielos ein von einem Bevollmächtigten ausgesprochenes Besuchsverbot teilweise von Heimleitungen und Pflegekräften akzeptiert und umgesetzt wird. Der Betroffene erfährt vielfach überhaupt nichts davon. Er wundert sich vielleicht, warum er von nahestehenden Personen keinen Besuch mehr erhält und warum plötzlich keine Anrufe mehr weitergeleitet werden – oder wo sein Mobiltelefon wohl abgeblieben ist… Die bittere Erkenntnis, es würde sich eben – außer dem Bevollmächtigten – niemand mehr um ihn kümmern, wird von niemandem entkräftet. Auch wenn sich das Heimpersonal womöglich in solchen Fällen zuweilen in einer (haftungsrechtlichen) Zwickmühle zu befinden scheint und nicht alle Fälle über einen Kamm geschert werden dürfen – der Einsatz von gesundem Menschenverstand sollte eigentlich erwartet werden können.

Aktuell haben wir in diesem Zusammenhang von einem Fall erfahren, in dem der Betroffene schwer krank und zunehmend sediert in einem Pflegeheim darauf wartet, von seinen Kindern besucht zu werden. Die Kinder wissen nur, dass es einen umfassend Bevollmächtigten gibt, der das Heim angewiesen hat, jeglichen Kontakt zu unterbinden. Die genauen Daten des Bevollmächtigten kennen sie nicht. Das Heim blockiert, leitet Anrufe nicht weiter. Das Handy wurde dem Betroffenen weggenommen. Die Kinder können so nicht einmal in Erfahrung bringen, ob es dem Willen des Vaters entsprechen würde, ein gerichtliches Verfahren gegen den Bevollmächtigten einzuleiten. Sie sind darauf angewiesen, „kreative“ Wege zu finden, fremde Personen an dem Pflegepersonal „vorbeizuschleusen“ um so heimlich mit dem Vater zumindest telefonieren zu können.

2.

Das Austauschen der Schlösser in der Wohnung des Betroffenen ist keine Seltenheit. Angehörige, die ein Elternteil seit 30 Jahren regelmäßig besuchen, stehen vor verschlossener Tür.

3.

Den Betroffenen wird das Mobiltelefon weggenommen. Der Festnetzanschluss wird gekündigt oder der Betroffene ist nicht in der Lage, das Telefon zu erreichen.

4.

Wenn Bevollmächtigte nicht in der Nähe des Betroffenen wohnen, wird das häusliche Pflegepersonal unter Androhung von Kündigung instruiert, keine Personen in die Wohnung zu lassen und/oder sofort die Polizei zu alarmieren.

5.

Wir haben sogar erlebt, dass der pflegebedürftigen, allein mit einer Pflegekraft lebenden Betroffenen angedroht wurde, ihr den Hund wegzunehmen, sollte sie noch einmal versuchen, Kontakt zu bestimmten Angehörigen aufzunehmen.

6.

Auch mit dabei ist in solchen Situationen das Thema Erbschleicherei. Testamente werden aufgefunden, vernichtet und neu verfasst, anschließend dem entsprechend manipulierten, ggf. unerkannt testierunfähigen Betroffenen zur Unterschrift vorgelegt. Dabei handelt es sich zwar um strafbares Verhalten – aber wer soll es bei völliger Isolation des Betroffenen rechtzeitig entdecken? Die Frage der Testierfähigkeit ist nach dem Tod des Betroffenen äußerst schwer feststellbar.

 

Bei allen diesen aufgeführten Situationen handelt es sich um offensichtlichen Vollmachtmissbrauch, gegen den rechtliche Schritte möglich sind. Maßgebend für deren Erfolg ist jedoch immer, dass alle an dem Verfahren Beteiligten dazu bereit und in der Lage sind, hinter die Fassade zu schauen und sich die Zeit zu nehmen, sich tatsächlich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Dies erfordert im Hinblick auf den gesundheitlichen Zustand des Betroffenen in vielen Fällen eine Einsatzbereitschaft, die über das übliche Maß hinaus geht.

Erschwerend kommt hinzu, dass die derzeitige Rechtslage es nicht zwingend erfordert, dass Angehörige oder andere Vertrauenspersonen über ein laufendes Verfahren informiert, bzw. dazu angehört werden.

 

 

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