Frau. M glaubte, sie hätte alles richtig gemacht. Für den Fall, dass sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters nicht mehr handeln könnte, ließ sie von einem Experten (?) eine Vorsorgevollmacht entwerfen. Als der Fall eintrat, war sie entsetzt, weil sie durch einen Gerichtsbeschluss unter Betreuung gestellt wurde. Was war passiert? Der sogenannte Experte verfasste eine Vorsorgevollmacht, die damit anfing: “für den Fall, dass ich nicht mehr handeln kann…” Eine derartige Vorsorgevollmacht schützte Frau M. nicht vor einer Betreuung, weil eine Vorsorgevollmacht nur dann wirksam ist, wenn sie sofort wirksam ist.