Vorkaufsrecht für Angehörige und Ehepartner!

Das Forschungsinstituts „Betreungsrecht“ fordert die Bundesregierung auf, endlich das Betreuungsgesetz zu ändern und ein Vorkaufsrecht für Angehörige und Ehepartner von Betreuten zu schaffen. Immer wieder werden uns Fälle geschildert von Mauscheleien und unter Wert Verkäufen von Immobilien durch Betreuer. In Augsburg wurde ein Betreuer zu einer auf mehrere Jahre angesetzten Gefängnisstrafe verurteilt, weil er die Immobilie billiger an seine Freundin verkaufte. Das Vorkaufsrecht sollte auch für alle beweglichen Gegenstände gelten, die oftmals -wie Familienalben- auf dem Müll landen.

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