Die zwangsweise Unterbringung – Ein Überblick / Rechtsgrundlagen

Freiheitsentziehende Unterbringung und Zwangsbehandlungen sind Maßnahmen, die ohne oder gegen den Willen des Betroffenen angeordnet, bzw. genehmigt und durchgeführt werden. Daraus folgt zwangsläufig, dass dadurch immer elementare Grundrechte verletzt werden. Deshalb ist dieses Thema  ethisch und rechtlich insgesamt problematisch.
Die Rechtsgrundlagen der Unterbringung von Personen in geschlossenen Einrichtungen gliedern sich grundsätzlich in drei große Teilbereiche, deren jeweilige Zuständigkeit und Anwendbarkeit sich nach dem Zweck und dem Anlass der beabsichtigten Unterbringung richtet:
Es gibt die zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB bei erheblicher Eigengefährdung (Betreuungsrecht), es gibt die öffentlich rechtliche Unterbringung bei erheblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und/oder erheblicher Eigengefährdung (in Bayern nach dem Unterbringungsgesetz), und es gibt die strafrechtlich begründete Unterbringung (Maßregelvollzug, Sicherheitsverwahrung).

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