In einem Testament kann der Erblasser auch eine so genannte Nacherbschaft anordnen. Das heißt, dass zunächst bis zum Eintritt eines bestimmten Zeitpunktes oder einer Bedingung (beispielsweise der 18. Geburtstag einer Person) eine oder mehrere Personen als Vorerben die Erbschaft erhalten, von dem festgesetzten Zeitpunkt an eine oder mehrere Personen die Erbschaft als Nacherben erhalten. Möchten der Erblasser beispielsweise sichergehen, dass zwar auf der einen Seite seine Ehefrau das Haus erbt, auf der anderen Seite aber sein Neffe nach dem Tod der Ehefrau das Haus bekommt, dann muss er seine Frau als Vorerbin und seinen Neffen als Nacherben ab dem Tod seiner Frau bestimmen. Der Vorteil daran ist nämlich, dass der Vorerbe gewissen Beschränkungen unterlegen ist, um sicherzustellen, dass der Nacherbe den Nachlass erhält. Der Vorerbe kann nämlich beispielsweise das geerbte Haus nicht verkaufen.