Die Kosten der Testamentseröffnung, die der Erbe zahlen muss, richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Kostenordnung, wobei jedoch nur die Hälfte der vollen Gebühr erhoben wird. Werden beispielsweise 10.000,00 Euro vererbt, dann betragen die Kosten 27,00 Euro.
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