Beispiel für das Erbrecht der Erben der zweiten Ordnung

Erbschaft_3.jpgWenn der Erblasser keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) und kein Testament hinterlässt, erben die Verwandten der zweiten Ordnung. Das sind die Eltern des Erblassers, welche zu gleichen Teilen Erben werden. Sollte ein Elternteil nicht mehr leben, geht sein Erbteil auf seine Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers über. Sollten auch diese nicht mehr leben, erben die Nichten und Neffen des Erblassers.

Hierzu ein Beispiel:

Die Mutter des Erblassers ist vorverstorben. Außer dem Erblasser hatte sie aus der ersten Ehe einen Sohn, Hans und aus der Ehe mit dem Vater des Erblassers eine Tochter Steffi:

  • der Vater erbt die Hälfte,
  • die Geschwister Hans und Steffi müssen sich den Erbteil der Mutter teilen und erhalten jeweils ¼.

Sollte auch der Vater bereits vorverstorben sein, sieht es anders aus:

  • Steffi erhält neben dem Erbteil ihrer Mutter auch noch die Hälfte des Erbteils ihres Vaters, also insgesamt ¾,
  • Hans erhält nur ¼, da er nicht der Sohn des Vaters des Erblassers ist, sondern aus einer früheren Ehe stammt. Er har nur ein Erbrecht auf den Erbteil seiner Mutter.
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