„Das neue Betreuungsrecht ist inhaltlich sicherlich in manchen Bereichen, wie in den Bereichen des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten, der Berichtspflicht der Betreuer, der Beratungspflicht, der Angehörigeninformationspflicht durch die Betreuer usw. sehr gut gelungen.“ Ehegattenvertretung a) Neu ist die Ehegattenstellvertretung. Im Notfall kann sich der Ehegatte eine Vertretungsvollmacht -nicht verwechseln mit Vorsorgevollmacht- von dem Arzt, bei dem beispielsweise ein Ehepartner gerade aufgrund […..]
Weiterlesen >