Folgender Fall wurde unserer Stiftung berichtet: Ein mittlerweile 80-jähriger Mann wird seit 13 Jahren von seinem ursprünglich zum gesetzlichen Betreuer bestellten Sohn fachmännisch im gemeinsamen Haushalt gepflegt. Er ist zum Teil bettlägerig, zum Teil kann er sich – je nach Tagesform – im Rollstuhl aufhalten und sogar kleinere Ausflüge unternehmen. Trotzdem entschied sich das Betreuungsgericht dazu, einen Betreuerwechsel durchzuführen und […..]
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