Die Rechtsexperten der bekannten Kester-Haeusler-Stiftung bewerten das neue Gesetz, das heute in der zweiten Lesung vom Bundesrat beschlossen wurde. Leitgedanke des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen. So sollen Betreuer nur dann als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit dies wirklich erforderlich ist, dabei soll der konkrete Unterstützungsbedarf in den Vordergrund gestellt und die betroffene Person selbst soll besser […..]
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